Batterieverordnung
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Der Verbraucher ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung gesetzlich verpflichtet. Die unentgeltliche Rückgabe kann bei den öffentlichen Sammelstellen oder überall dort, wo sie verkauft werden, sowie durch Rücksendung an uns erfolgen. Lithiumbatterien dürfen nur entleert, bzw. mit abgeklebten Polen entsorgt werden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem der beiden unten stehenden Symbolen gekennzeichnet.
Ebenfalls genannte Abkürzungen bedeuten:
- Pb: enthält Blei
- Cd: enthält Cadmium
- Hg: enthält Quecksilber